Das Thema Videoüberwachung ist und bleibt ein Politikum. Vor allem vor dem Hintergrund neu erprobter Systeme übt nun der Deutsche Richterbund Kritik. Als problematisch wird vor allem die automatisierte Gesichtserkennung angesehen.
Aktuell laufen diesbezügliche Modellversuche am Berliner Bahnhof Südkreuz. Die so genannte intelligente Videoüberwachung soll dabei in der Lage sein, Gesichter anhand biometrischer Daten aus einer Menschenmenge herauszufiltern und eindeutig zu identifizieren. Die Technik käme vor allem bei Fahndungen zum Einsatz und würde ermöglichen, dass mögliche Attentäter oder andere Straftäter schneller gefasst würden.
Seitens des Richterbundes wird jedoch bemängelt, dass es sich – wie im Fall des Berliner Bahnhofs – um eine anlasslose und zudem flächendeckende Videoüberwachung handelt. Es gelte hingegen sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, wann entsprechende Kameras überhaupt eingesetzt werden dürfen bzw. welche konkreten Gefahrensituationen vorliegen müssen. Unter diesem Hintergrund wurde dann auch eine „spezielle Rechtsgrundlage“ gefordert, die sich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen befindet.
Seitens des Bundesinnenministeriums wurde derweil ein positives Fazit des Modellversuchs am Bahnhof Südkreuz gezogen. Ursprünglich sollte die intelligente Videoüberwachung bis Ende Januar 2018 installiert bleiben, wird nun jedoch um ein halbes Jahr verlängert. Die Erkennungsrate, die derzeit anhand der Fotos Freiwilliger erprobt wird, liegt nach Angaben des Ministeriums bei 70 Prozent. Sollte der Versuch weiter erfolgreich sein, so könnten flächendeckend Bahnhöfe oder Flughäfen mit der Technik ausgerüstet werden.