Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) existiert seit November 2015 eine eigenständige Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen. Diese Förderung können sowohl private Besitzer von Wohneigentum als auch Mieter in Anspruch nehmen, sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Sämtliche Maßnahmen des Förderprogramms sind frei miteinander kombinierbar. Wer also altersgerecht umbaut und dabei auch an den Einbruchschutz denkt, der kann unter Umständen gleich mehrere Förderungen in Anspruch nehmen. Des Weiteren lässt sich die Förderung auch mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden kombinieren. So bietet es sich beispielsweise bei einem notwendigen Austausch der Fenster an, die neuen Fenster nach einbruchhemmendem Standard (DIN EN 1627, Widerstandsklasse mindestens RC2N) zu wählen.
Im Jahr 2015 stellte der Staat zunächst bis Ende 2017 insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung für 2017 wurde jedoch zwischenzeitlich auf 50 Millionen Euro erhöht. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen bei der Föderung. Ein fixer Termin für das Ende der Förderung wurde bislang noch nicht genannt.