Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hatje Alarm Hamburg GmbH (Stand: 01.01.2023)

1. Allgemeines

1.1 Die Hatje Alarm Hamburg GmbH, Große Elbstr. 117, 22767 Hamburg (nachfolgend auch nur „Hatje Alarm Hamburg GmbH“ genannt), erbringt elektrotechnischen Werk- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gebäude- und Sicherheitstechnik.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch nur „Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Hatje Alarm Hamburg GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn ihre Geltung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der Hatje Alarm Hamburg GmbH sind grundsätzlich freibleibend.

2.2 Ein Vertrag zwischen Hatje Alarm Hamburg GmbH und dem Kunden (nachfolgend auch nur „Vertrag“ genannt) kommt erst durch die schriftliche Annahme des Vertrages durch Hatje Alarm Hamburg GmbH zustande. Einer schriftlichen Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung sowie der Beginn der mit der Ausführung von vereinbarten Dienst- und Werkleistungen gleich.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat bei der Entwicklung des Sicherheitskonzepts mitzuwirken und Hatje Alarm Hamburg GmbH die Grundrisse des Objekts zur Verfügung zu stellen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, Hatje Alarm Hamburg GmbH vor Ausführung der geschuldeten Leistung eine ordnungsgemäße Dokumentation der vorhandenen Verkabelung zu überlassen. Die Verkabelung im Objekt muss nach den anerkannten Regeln der Technik beim Kunden installiert worden sein.

3.2 Der Kunde ist für die folgende Elemente der Sicherheitstechnik selbst verantwortlich:

  • Öffnungs und Verschlusskontakte (Sensoren inklusive der Zuleitungen) bauseitig,
  • Kabelnetze,
  • Sperrelemente der Eingangstüren,
  • Störung beim Telefonnetz (z.B. durch Wechsel des Telefonanbieters),
  • Verformungen von Haltepunkten durch Witterungseinflüsse.

3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Hatje Alarm Hamburg GmbH freien und unentgeltlichen Zugang zu allen Orten erhält, an welchen die Sicherheitsanlage zu montieren und zu installieren ist. Der Kunde hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass zu leistende Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen sind und die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Gerüste und sonstigen Hilfsmittel zur freien Verfügung stehen.

4. Leistungen der Hatje Alarm Hamburg GmbH

4.1 Hatje Alarm Hamburg GmbH erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

4.2 Die in öffentlichen Anpreisungen auch über elektronische Medien enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind im Vertrag vereinbart worden.

4.3 Die Übernahme einer Garantie durch Hatje Alarm Hamburg GmbH bedarf einer ausdrücklichen Erklärung. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit einer von Hatje Alarm Hamburg GmbH gelieferten Sicherheitsanlage übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

4.4 Hatje Alarm Hamburg GmbH behält sich Änderungen bei der Lieferung einer Sicherheitsanlage vor, soweit diese Änderungen der technischen Verbesserung dienen und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Sicherheitsanlage als sachdienlich erweisen und für den Kunden zumutbar sind.

4.5 Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Fristen und Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten voraus. Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, ohne dass Hatje Alarm Hamburg GmbH ein Verschulden trifft, so verlängern sich die Fristen angemessen. Entsprechendes gilt, wenn durch den Kunden nach Vertragsschluss Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche verlangt werden.

4.6 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die Hatje Alarm Hamburg GmbH die Erfüllung der geschuldeten Leistung nach Vertragsschluss wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streiks, Aussperrungen und behördliche Anordnungen), hat Hatje Alarm Hamburg GmbH nicht zu vertreten, selbst wenn diese bei Zulieferern von Hatje Alarm Hamburg GmbH oder dessen Unterlieferanten eintreten. Solche Leistungsverzögerungen berechtigen Hatje Alarm Hamburg GmbH, die Erfüllung der geschuldeten Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei einer Leistungsverzögerung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten sind Hatje Alarm Hamburg GmbH und der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann aus der Leistungsverzögerung oder dem Rücktritt keine Schadensersatzansprüche begründen, es sei denn, Hatje Alarm Hamburg GmbH hat den Kunden über die Leistungsverzögerung nicht rechtzeitig informiert.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen von Hatje Alarm Hamburg GmbH

5.1 Hatje Alarm Hamburg GmbH erhält für die von ihr erbrachten Leistungen die im Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht abweichend vertraglich geregelt, verstehen sich die Preise für Sicherheitsanlagen ab Lager und umfassen insbesondere nicht die Aufstellung und die Montage vor Ort sowie die Installation und die Inbetriebnahme der Sicherheitsanlagen.

5.2 Für Leistungen von Hatje Alarm Hamburg GmbH, die nicht vertraglich vereinbart worden sind, gelten die nachfolgende Preise:

  • Serviceleistungen: Euro 125,00 zzgl. Umsatzsteuer pro Stunde,
  • Serviceleistungen an Fremdanlagen die nicht durch Hatje Alarm Hamburg GmbH errichtet worden sind: Euro 350,00 zzgl. Umsatzsteuer für die erste Stunde, jede weitere angefangene Stunde Euro 125,00,
  • Fahrtkosten zum Objekt und/oder zum Vertragspartner: Anfahrtspauschale von Euro 60,00 zzgl. Umsatzsteuer zzgl. Euro 0,90 je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt.

5.3 Ist die Lieferung einer Sicherheitsanlage nebst Montage und Inbetriebnahme vereinbart, ist Hatje Alarm Hamburg GmbH berechtigt, die Zahlung eines Betrages in Höhe von 40 % des Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer bei Vertragsschluss, die Zahlung eines weiteren Betrages in Höhe von 40 % des Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer bei Beginn der Montage und die Zahlung des Restbetrages nach Abnahme der Sicherheitsanlage vom Kunden zu verlangen.

5.4 Die Aufrechnung gegen Forderungen der Hatje Alarm Hamburg GmbH ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als der Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht.

6. Geistige Schutzrechte

6.1 Nutzungsrechte an Softwareprogrammen, die in Sicherheitsanlagen installiert sind, werden nur in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie sich dies aus den Lizenzbedingungen des Herstellers ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen des Herstellers einzuhalten.

6.2 Die an Arbeitsergebnissen von Hatje Alarm Hamburg GmbH (z.B. an Konzepten) entstehenden Urheberrechte liegen bei Hatje Alarm Hamburg GmbH. Die damit verbundenen Nutzungsrechte werden nur aufgrund einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung zwischen Hatje Alarm Hamburg GmbH und dem Kunden auf den Kunden übertragen.

7. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Sicherheitsanlagen

7.1 Hatje Alarm Hamburg GmbH behält sich das Eigentum an den an einen Verbraucher gelieferte Sicherheitsanlage bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Hatje Alarm Hamburg GmbH das Eigentum an der gelieferten Sicherheitsanlage bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandener Forderungen der Hatje Alarm Hamburg GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

7.2 Wird die gelieferte Sicherheitsanlage mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von Hatje Alarm Hamburg GmbH (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass Hatje Alarm Hamburg GmbH Miteigentum an der einheitlichen Sache oder an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von Hatje Alarm Hamburg GmbH gelieferten Sicherheitsanlage im Verhältnis zu den verbundenen oder vermischten Gegenständen steht. Erfolgt eine Verarbeitung mit Hatje Alarm Hamburg GmbH nicht gehörenden Gegenständen, wird vereinbart, dass Hatje Alarm Hamburg GmbH an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend dem Vorgenannten erwirbt. Die durch Verbindung, Vermischung oder aus der Verarbeitung entstehenden Sachen sind Vorbehaltswaren im Sinne dieser Bestimmungen.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Hatje Alarm Hamburg GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Hatje Alarm Hamburg GmbH gibt hiermit die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als ihr Wert und der Wert der übrigen Hatje Alarm Hamburg GmbH zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

8. Gewährleistung und Haftung von Hatje Alarm Hamburg GmbH

8.1 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen im Fall der Lieferung einer Sicherheitsanlage was folgt:

  • Hatje Alarm Hamburg GmbH ist bei berechtigten Mängelrügen nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer neuen Ware bzw. Herstellung eines neuen Werkes berechtigt. Ist Hatje Alarm Hamburg GmbH zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Hatje Alarm Hamburg GmbH zu vertreten hat, oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl die Herabsetzung der Vergütung, die Rückgängigmachung des Vertrages und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  • Bei der Lieferung von neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen vorschreiben.

Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn Hatje Alarm Hamburg GmbH Arglist vorwerfbar oder von Hatje Alarm Hamburg GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Sicherheitsanlage gewährt worden ist.

Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von Hatje Alarm Hamburg GmbH erworbenen Sicherheitsanlage Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung von Hatje Alarm Hamburg GmbH nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschuldet ist.

8.2 Hatje Alarm Hamburg GmbH haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Hatje Alarm Hamburg GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hatje Alarm Hamburg GmbH für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Hatje Alarm Hamburg GmbH ist die Haftung von Hatje Alarm Hamburg GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Hatje Alarm Hamburg GmbH.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Hatje Alarm Hamburg GmbH und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

9. Schweigepflicht, Datenschutz

9.1 Hatje Alarm Hamburg GmbH ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

9.2 Hatje Alarm Hamburg GmbH ist verpflichtet, ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss Hatje Alarm Hamburg GmbH dieselben Pflichten dem Unterauftragsnehmer entsprechend auferlegen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder werden oder dieser Vertrag Lücken aufweist, wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck der Vereinbarung geregelt worden wäre, wenn die Angelegenheit von vornherein bedacht worden wäre.

10.3 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Hamburg.